aktualisiert am: 13.03.2026 - Objekte online: 6

BESTELLERPRINZIP

Die Regelung des sogenannten Bestellerprinzips gilt seit dem 01.06.2015 und sieht wie folgt aus:

  • Die Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen erfolgt nach dem Grundsatz " Wer bestellt, der bezahlt ".
  • Da dies in den meisten Fällen der Vermieter ist, ist dieser in der Praxis somit gezwungen, seine Immobilie selber zu vermarkten oder einen Makler zu beauftragen und eine Provision mit ihm auszuhandeln.
  • Nicht betroffen von dieser Regelung bleibt der Verkauf einer Immobilie.


Was bedeutet diese Regelung für die Zusammenarbeit mit Benthien - Immobilien ?

Aufgrund unserer Kostenstruktur können wir Ihnen eine Provisionsgebühr in Höhe von 1,19 Nettokaltmieten inkl. MwSt. anbieten.

Die Maklergebühr können Sie dabei immer komplett als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen.


Es gibt viele Argumente, die dafür sprechen, uns für Ihre Wohnungsvermittlung zu beauftragen:

  • Eine Neuvermietung beinhaltet einen enormen Arbeits- und Organsisationsaufwand - von der Koordination der Besichtigungstermine bis hin zur Kommunikation mit den Interessenten. Dabei fungieren wir auch immer als "Filter" für Interessenten, die für Sie als Vermieter nich in Frage kommen.
  • Für die optimale Vermarktung können wir auf einen großen Kundenstamm zugreifen. Weiterhin haben wir die Möglichkeit, unsere Immobilienanzeigen aufzuwerten, z.B. durch professionelle Grundrissbearbeitung.
  • Nach Absprache kümmern wir uns um die Wohnungsabnahme / - übergabe.
  • Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Fragen, wie z.B. der Mietvertragsgestaltung, der Energieeinsparverordnung, der Mietpreisbremse und stellen zudem alle notwendigen Unterlagen für die Vermietung zusammen.


Wir stehen Ihnen immer gerne für Fragen zur Verfügung und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.


Es lohnt sich !!!